Wie kann ich Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation in Anspruch nehmen?

Voraussetzungen

Eine Bewilligung der Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation ist dann möglich, wenn

  • ein stationäres Heilverfahren (Kur/GVA/Rehabilitation) stattgefunden hat
  • der Antrag auf ambulante Rehabilitation innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines PVA-bewilligten stationären Heilverfahrens (Kur/GVA/Rehabilitation) bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingebracht wird
  • Sie nicht pensioniert sind

Wir erledigen für Sie alle Formalitäten

Sobald wir in einem kostenlosen ärztlichen Beratungsgespräch Ihre Eignung zur Teilnahme überprüft haben, erledigen wir für Sie den gesamten administrativen Aufwand (Antragstellung, Bewilligung, Verrechnung mit Pensionsversicherungsanstalt (PVA), etc.).

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) trägt für jene PatientInnen, die unser Rehabilitations-Programm konsequent absolvieren, sämtliche Kosten. Ein Selbstbehalt fällt nicht an.

Falls Sie jedoch während der ambulanten Rehabilitation ein stationäres Heilverfahren beantragen bzw. bewilligt bekommen, führt dies zu einem Abbruch der ambulanten Rehabilitations-Maßnahme in unseren Einrichtungen.

Die 3 Schritte zur Ambulanten Wirbelsäulen Rehabilitation

1

Erstinformation durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

  • Sie hatten bereits ein durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bewilligtes, stationäres Heilverfahren.
  • Sie wurden im Rahmen des stationären Heilverfahrens durch ÄrztInnen/TherapeutInnen auf die Möglichkeit der kostenlosen Weiterführung Ihrer Therapie in Form Ambulanter Wirbelsäulen Rehabilitation in einem Pensionsversicherungsanstalt (PVA)-Partner-Fach-Ambulatorium informiert.
2

Kontaktaufnahme mit uns

  • Melden Sie sich ehemöglichst telefonisch bei uns!
  • Sie erhalten schnellstmöglich einen kostenlosen Termin für ein informatives Gespräch mit einem unserer ÄrztInnen. Bei diesem medizinischen Gespräch wird festgestellt, ob alle Voraussetzungen für eine Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation gegeben sind.
3

Bewilligung und Start bei uns

  • Wenn alle notwendigen Befunde vorliegen und Voraussetzungen für eine Ambulante Wirbelsäulen Rehabilitation gegeben sind, stellen unsere ÄrztInnen gemeinsam mit Ihnen den Antrag für das Heilverfahren an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) - wir erledigen alle Formalitäten für Sie!
  • Nach Eintreffen der Bewilligung Ihrer ambulanten Wirbelsäulen-Rehabilitation durch die PVA ist eine rasche Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit dem Fach-Ambulatorium nötig, um die Rehabilitation fristgerecht zu beginnen
  • Sie werden zu einer medizinischen Erstuntersuchung durch unsere ÄrztInnen ins Fach-Ambulatorium eingeladen, danach wird Ihr Therapieplan erstellt und Sie können mit Ihrer ambulanten Wirbelsäulen-Rehabilitation bei uns starten